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Unterstützungsmassnahmen rund um den Übergang 1
Die Schule bietet heute viele verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten um Kinder und Jugendliche ihrem Können entsprechend fördern zu können. Doch wie sieht es nach der obligatorischen Schulzeit aus? Welche Möglichkeiten bieten sich da? Wann ist der richtige Zeitpunkt um diese aufzugleisen? Welche Anlaufstellen gibt es für Lehrpersonen und Eltern?
Zusammen mit der SVA Graubünden organisierte die Fraktion Heilpädagogik am 23. November 2022 eine Weiterbildung für Lehrpersonen der Sekundarstufe I, Schulische Heilpädagoginnen/Heilpädagogen der 5.-9. Klassen der Volksschule und Interessierte.
Ziel war es, den Teilnehmenden einen Überblick über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten und deren Anbieter zu geben. Auch wurde Zeit eingeplant, damit man sich bei zwei der Anbieter austauschen und gezielt Fragen stelle konnte.
Vorgestellt wurden von Seiten der IV deren Leistungen und Ansprechpersonen und eine Übersicht der Leistungen bei Brückenangeboten.
Das Amt für Berufsbildung stellte die Früherfassung Jugendlicher und junger Erwachsener vor und das Case Management Berufsbildung (CMBB). Auch wurden die Kompetenzen der Lehraufsicht und ihre Handlungsfelder näher beschrieben.
Des Weiteren wurde das Jugendprogramm Funtauna (Angebot RAV) präsentierte. Zum Abschluss erklärte die Gewerbliche Berufsschule Chur ihre Möglichkeiten der Unterstützung.

Fachtagung LRS im November 2021
Referat Vormittag:
Diagnostik von Lese-Rechtschreib-Störungen
Workshop 1:
Evidenzbasierte_Förderung
Ergänzende Unterlagen:
Evidenzbasierte LRS-Förderung
Referat Nachmittag:
Handout Neurobiologie der der Lese- und Rechtschreibstörung
Workshop 2:
LRS_und_Neurowissenschaften
Workshop 5:
Zusammenarbeit zwischen Schule, Logopädie und Schulischer Heilpädagogik
Workshop 6:
Die Ronald D. Davis Methode
Workshop 7:
Elektronische Hilfsmittel als Unterstützung bei Lese- und Rechtschreibschwäche

Nachteilsausgleich weiterführende Schulen (Oktober 2021)
Die Berufsschulen und die Kantonsschulen haben eigene Regelungen für den Nachteilsausgleich. Die Sekundarstufe I als abgebende Schule hat hier beratendende Funktion.

Kernaussagen zur Weiterentwicklung der Integrativen Sonderschulung auf der Sekundarstufe I (2019)
Eine Arbeitsgruppe hat Kernaussagen zum Thema Weiterentwicklung Integrative Sonderschulung auf der Sekundarstufe I erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wurde vom Schulheim Chur angeregt und bestand aus Vertretern des Schulbehördenverbandes, des Schulleiterverbandes, des LEGR und aus den Schulleitern für die Integrative Sonderschulung der Kompetenzzentren (Der Schulbehördenverband hat sich im Nachhinein von dem Papier distanziert).