Rechtschutz und Rechtsberatung

Rechtsberatung

Der LEGR unterstützt seine Mitglieder in rechtlichen und gewerkschaftlichen Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Berufsausübung ergeben. Die Beratung umfasst:

  • Auskunftserteilung durch die Geschäftsstelle LEGR
  • Vorabklärungen durch die Geschäftsstelle LEGR
  • Weitervermittlung an die juristische Fachperson des LEGR
  • Auskunftserteilung durch die juristische Fachperson
  • Weitervermittlung an die Rechtschutzversicherung

Vorgehen
Bevor eine juristische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden kann, muss der Sachverhalt der Geschäftsstelle LEGR unterbreitet werden (Tel 081 633 20 23, geschaeftsstelle(at)legr.ch). Auf Grund der sich oft wiederholenden Rechtsfälle erteilt diese - soweit möglich - die notwendigen Auskünfte oder leitet die weiteren Schritte ein. Die Mitglieder des LEGR haben Anspruch auf eine erste, unentgeltlich Erstberatung. Über die weitere Rechtsberatungen, über die Erstellung von Rechtsgutachten oder die anwaltliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten entscheidet die Rechtschutzversicherung (siehe unten) oder - notfalls und auf schriftliches Gesuch hin - entscheidet der Sozialausschuss LEGR über eine eigene Kostengutsprache seitens der Unterstützungs­kasse. 


Berufs-Rechtsschutzversicherung 

Sämtliche Mitglieder des LEGR sind als Einzelperson bei der Protekta beruflich rechtschutzversichert; dies in der Ausübung ihrer Berufspflicht als Lehrperson oder innerhalb der Schulleitung. Die gedeckten Bereiche umfassen im Berufsrechtschutz das Arbeits- und Strafrecht:

  • Beratung durch Juristen der JurLine oder durch von der Protekta anerkannte Juristen wie unserem Verbandsjuristen
  • Schadenbearbeitung durch Juristen der Protekta
  • Bezahlung von Rechtsanwalt und Prozessbeistand 
  • Bezahlung von Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Protekta veranlasst worden sind
  • Bezahlung von Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten
  • Bezahlung der dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegen­partei. Auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder Parteient­schä­digungen hat die Protekta Anspruch
  • Bezahlung von vorschussweiser Strafkautionen bis Sfr.100’000.- zur Vermeidung einer Untersuchungshaft

Die Beratenden (Jurist LEGR und  Leiter der Geschäftsstelle LEGR) stehen unter Schweigepflicht.

Rechtsberater / Rechtsanwalt

Mario Thöny
lic. iur., Rechtsanwalt, Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis

Ausbildung
Matura Typus B in Schiers, Rechtsstudium an der Uni Zürich, Bündnerisches Anwaltspatent (2008),  Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis (2012).

Berufliche Qualifikation
Jur. Mitarbeiter Helsana Versicherungen AG, Zürich (2001-2004), Rechtsberater MieterInnenverband GR (seit 2006), Seit 2009 selbständiger Rechtsanwalt.

Rechtsfragen sind nur über die Geschäftsstelle LEGR an RA Mario Thöny zu richten.