06.06.2021 – Der LEGR ist empört. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erkennt keine Diskriminierung in den Löhnen der Lehrpersonen auf der Stufe Kindergarten. Die Klage von Einzelklägerinnen, des Verbandes Lehrpersonen Graubünden LEGR und der Frauenzentrale Graubünden wurde abgelehnt. Das Gericht stützt sich dabei im Wesentlichen auf eine von der Gegenpartei während des Gerichtsverfahrens durchgeführte Arbeitsplatzbewertung.Die Arbeitsplatzbewertung wurde mit dem Instrument der Firma confer! AG erstellt. Mit derselben Firma arbeitet auch der Kanton. Was das Verwaltungsgericht dabei nicht berücksichtigt hat, ist, dass die Ergebnisse des angewandten Tools allein auf Basis der zugeführten Daten der Gegenpartei beruhen. Der LEGR, die Frauenzentrale Graubünden und die Einzelklägerinnen hatten beim Verwaltungsgericht eine unabhängige Beurteilung der Arbeitsaufgaben von Kindergartenlehrpersonen und der Vergleichsberufe gefordert. Das Verwaltungsgericht hat dies verweigert und stützt sich in seinem Urteil allein auf das Parteigutachten. Dass dies nicht neutral erstellt wurde, zeigt ein Vergleich mit dem Kanton Glarus, wo mit dem identischen Instrument eine höhere Bewertung der Arbeit im Kindergarten belegt wurde. Die Glarner Kindergartenlöhne wurden aufgrund dessen sofort massiv angehoben und denen der Primarlehrpersonen gleichgestellt.