Empfehlung des Schulbehördenverbandes zu Klassenassistenzen und Schulassistenzen (Betreuungspersonen)

Die Empfehlungen des Schulbehördenverbandes SBGR bieten eine allgemeine Basis, neben dem Lehrpersonal auch fachfremde Personen im Unterricht und in der Betreuung einzusetzen.

 Eine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler, Klassen und Lehrpersonen bei der täglichen Herausforderung im Klassenzimmer zusätzlich zu unterstützen und das System als Ganzes zu stärken, ist der Einsatz von Klassenassistenzen.

 Die Geschäftsleitung LEGR unterstützt die Empfehlungen des SBGR - insbesondere diejenigen zu den Klassenassistenzen.

Aufgabenbereich von Klassenassistenzen:

• Die Klassenassistenzen begleiten und unterstützen im Auftrag der Lehrperson SuS inihrem individuellen Arbeiten, Lernen, Planen und Organisieren.

• Sie unterstützen Lehrpersonen dabei, den geplanten Unterricht störungsfrei durchzuführen und sind Ansprechperson für kleine Probleme und beim Lösen von Aufgaben.

• Sie übernehmen die Organisation von Anlässen, erledigen administrative Aufgaben oder werden als Pausenaufsicht eingesetzt.

• Sie begleiten SuS bei Unterrichtsübergängen.

• Sie helfen mit bei Klassenaktivitäten, Schulanlässen und Projektwochen.

 

2.2. Nicht vorgesehene Tätigkeiten

Klassenassistenzen haben ausschliesslich die Funktion als Hilfspersonen, die beigezogen werden können (Helping Hands). Sie sind keine ausgebildeten Fachpersonen und dürfen daher im Unterricht nicht in professionell herausfordernden Situationen eingesetzt werden.

Folgende Tätigkeiten fallen deshalb nicht in den Aufgabenbereich der Klassenassistenzen:

• Verantwortung für die Förderung einzelner SuS

• Beurteilung von SuS (inkl. Lernzielkontrolle)

• Ersatz für Lehrpersonen wie schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, DaZLehrpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten oder für Schulsozialarbeitende

• Einsatz als Stellvertretung von Lehrpersonen

• Ersatz für nicht besetzte Stellen von Fachpersonen

Empfehlung deutsch

Empfehlung romanisch

Empfehlung italienisch

Datum

19.02.2024