Medienmitteilung zum Regierungsentscheid betreffend die Vorbereitung zu den Aufnahmeprüfungen

Die Lehrperson soll es richten. 

Die Regierung will die Vorbereitung für Aufnahmeprüfungen in abnehmende Schulen in die Volksschule zurückholen. Sie hat entschieden, dass künftig die Lehr­personen der Volksschule die Arbeit der Lernstudios und der privaten Mittelschulen über­nehmen sollen. Diese schulinterne Vorbereitung ist für die Schüler und Schülerinnen gratis.

Der LEGR begrüsst grundsätzlich diesen Entscheid. Doch die konkret vorgeschlagenen Massnahmen des Regierungsbeschlusses lehnt der LEGR klar ab, denn die schon hochbelasteten Lehrpersonen sollen ein zusätzliches Angebot schaffen und in den reich befrachteten Regelunterricht einbauen.

Stossend für den LEGR ist dabei, dass die Regierung nicht willig ist, dafür Ressourcen freizugeben. Für die Vorbereitungskurse sollen gemäss der Regierung keine zusätzlichen Unterrichtsgefässe ausserhalb des Regelunterrichts eingeführt werden. Die Lehrpersonen müssen ein neu zu schaffendes Angebot der Prüfungsvorbereitung in den Regelunterricht einbauen, in dem sie für die Prüflinge unter anderem Probeprüfungen aus den Vorjahren «unter Realbedingungen» durchführen, diese korrigieren und nachbesprechen. Eine Entschädigung für das neu zu schaffende Angebot ist nicht vorgesehen. Für die anderen Kinder der Klasse, die eine Berufslehre ins Auge gefasst haben, ist keine weitere Förderung vorgesehen.

Unverständlich findet der LEGR zudem, dass im Gegensatz zur gängigen Praxis gemäss Schulgesetz, wo die örtliche Schulleitung den Unterricht der Lehrpersonen überprüfen soll, hier das Schulinspektorat kontrollieren muss, ob die Lehrperson die Vorgaben zu den Prüfungsvorbereitung einhalten.

Lehrpersonen sind schon heute stark gefordert

Im Jahr 2019 wurde die Arbeitszeit durch das Büro Brägger für Bündner Lehrpersonen wissenschaftlich erhoben. Das Resultat zeigte, dass die Bündner Lehrpersonen durchschnittlich 2080 Stunden pro Jahr arbeiteten, das heisst, zirka drei Wochen über der damaligen Referenzarbeitszeit gemäss Personalgesetz des Kantons Graubünden.

Unterdessen verringerte sich mit der fünften Ferienwoche für öffentlich Angestellte die Referenzarbeitszeit auf rund 1920 Arbeitsstunden im Jahr. In grobem Kontrast dazu wurde die Arbeitszeit der Lehrpersonen im August 2021 mit der Einführung der 39. Unterrichtswoche verlängert. Hochgerechnet bis heute stieg die Überzeit einer Bündner Lehrperson damit durchschnittlich auf fünf Wochen pro Jahr. Mit anderen Worten: Bündner Lehrpersonen arbeiten so viel, als würden ihnen keine Ferien und keine Erholung zustehen.

Es ist unverständlich, dass die Regierung in Anbetracht dieser deutlichen Überzeit der Lehrpersonen, Massnahmen beschliesst, die Arbeitsbelastung der Lehrpersonen weiter zu erhöhen. Das ist kontraproduktiv für die Arbeitsmoral der Bündner Lehrpersonen. In Zeiten des Lehrpersonenmangels müsste die Regierung darauf bedacht sein, die Arbeitsbedingungen für Lehrpersonen zu verbessern, statt den Druck auf die Lehrpersonen zu erhöhen.

Der LEGR fordert, dass die Umsetzung des Regierungsbeschlusses ausgesetzt wird, bis die Bündner Lehrpersonen bei der anstehenden Revision des Schulgesetzes um eine Unterrichtslektion entlastet werden.

Diese Entlastungslektion ist eine der Forderung des LEGR, um die Arbeitsbedingungen der Bündner Lehrpersonen zu verbessern.

 

Datum

25.04.2023