- Gleichstellung Kindergarten:
- Der Besuch von zwei Jahren Kindergarten wird obligatorisch.
- Eine Lehrperson des Kindergartens erhält in Zukunft denselben Lohn wie eine Primarlehrperson.
- Im Unterricht wird mit Lektionen statt n Stunden abgerechnet. Auf die Unterrichtsgestaltung hat das keinen Unterricht.
- Den Kindergartenlehrpersonen mit der Verantwortung für eine Klasse wird die Klassenleitung anerkannt und mit einer Lektion entschädigt.
- Der Schulunterricht im Spital wurde geregelt. Insbesondere wurde die Entschädigung durch die Gemeinden und den Kanton festgelegt.
- Heute findet im Kindergarten und in den unteren Primarklassen pro Woche 2 Lektionen Jahrgangs- oder Halbklassenunterricht auf freiwilliger Ebene statt. Da dies in der Botschaft in Frage gestellt wurde, sollte dies auf gesetzlicher Stufe geregelt werden. Dies wurde abgelehnt und der Habklassenunterricht bleibt freiwillig.
- Die Wiedereinführung der Möglichkeit zur zweijährigen Einführungsklasse wurde knapp abgelehnt.
- Im hochschwelligen Fördersetting (ISS) gilt weiterhin ein Integrationsvorrang, nicht so jedoch im niederschwelligen Fördersetting (IF).
- Wenn Lehrpersonen der richtige Berufsabschluss fehlt, gibt es neu statt nur temporärer Lehrbewilligung durch das Amt künftig auch eine unbegrenzte Unterrichtsberechtigung durch die Regierung. Diese hat in der Botschaft aufgezeigt, dass sie dieses Recht nur begrenzt einsetzen will. Der Vorschlag, im Gesetz die Gleichwertigkeit der Ausbildung als Voraussetzung festzuhalten, wurde jedoch abgelehnt.
- Die Löhne der Lehrpersonen werden grundsätzlich aufs Mittel der von der Regierung festgelegten Vergleichskantone erhöht. Über den LEGR-Antrag auf eine Erhöhung aufs EDK-Ost-Mittel wurde nicht abgestimmt. In der Verordnung soll aber eine flachere Lohnkurve, bei der das Maximum bei 153% liegt, festgelegt werden. Auswirkung: Untere und obere Lohnstufen erhalten künftig mehr Salär, die mittleren Lohnstufen weniger.
- Die Besoldung bleibt wie heute im Gesetz festgeschrieben. Für Lohnanpassungen braucht es weiterhin eine Revision des Schulgesetzes.
- Es gibt keine Entlastungslektion für den steigenden Arbeitsaufwand ausserhalb des Unterrichts. Das Unterrichtspensum der Lehrpersonen aller Stufen bleibt bei 29 Lektionen.
- Neu gibt es eine Altersentlastung ab einem Pensum von 65% statt wie bisher nur bei 100%. Der Vorschlag der Regierung mit einer Altersentlastung für alle wurde im Rat abgelehnt. Was wir sehr bedauern.
- Die Gemeinden erhalten mehr Subventionen. Zusätzlich zu den Anpassungen der Botschaft wird die Schüler:innenpauschale um Fr. 200.- erhöht.
- Es wird ein Anhörungsrecht für Schülerinnen und Schüler ins Gesetz geschrieben.
- Der Kanton beteiligt sich an den finanziellen Kosten für Exkursionen, Lager oder Projektwochen.