KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:
- Das ZGB regelt, dass es eine KESB gibt und wie sie zu funktionieren hat.
- Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde, welche aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
- Es gibt fünf eigenständige Zweigstellen der KESB in Graubünden
Begriffe wie Kindswohl, Kindswohlgefährdung, Elterliche Sorge und Obhut werden anhand von Fallbeispielen und Auszügen aus dem ZGB erläutert. Wie ist das Vorgehen bei einem Verdacht, bei einem Vorfall? Wo finde ich Rat und Unterstützung? Spannend und Wissenswert!
Zum Referat von Herrn Matthias Tscharner