Die KESB und die Schule

Kindesrecht | Abklärung | Beistandschaft | Melderechte & -pflichten     

Wie reagieren bei Verdacht auf Kindsgefährdung? Welche Pflichten und Rechte haben die Lehrpersonen, die Schulleitenden und Schulbehörden. Eine Zusammenfassung vom Referat von Herrn Matthias Tscharner, Leiter der Kinder- und Erwachsenen- schutzbehörde KESB Graubünden

KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:

- Das ZGB regelt, dass es eine KESB gibt und wie sie zu funktionieren hat.
- Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde, welche aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
- Es gibt fünf eigenständige Zweigstellen der KESB in Graubünden

 

Begriffe wie Kindswohl, Kindswohlgefährdung, Elterliche Sorge und Obhut werden anhand von Fallbeispielen und Auszügen aus dem ZGB erläutert. Wie ist das Vorgehen bei einem Verdacht, bei einem Vorfall? Wo finde ich Rat und Unterstützung? Spannend und  Wissenswert!

Zum Referat von Herrn Matthias Tscharner

 

 

Datum

31.05.2023