Im Jahre 1983, als auch das Kindergärtnerinnenseminar von Klosters nach Chur zügelte, änderte dies. Damals trat das erste und im Jahre 1992 das zweite Gesetz über die Kindergärten im Kanton Graubünden in Kraft. Auch das Gesetz von 1992 sah noch vor, dass der Kindergarten auch von privaten Frauenvereinen oder kirchlichen Institutionen geführt werden kann. Der Kindergarten galt bis 2013 lediglich als Zugabe vor der eigentlichen Schulbildung.
Am 1. August 2013 trat das totalrevidierte Schulgesetz in Kraft. Erst damit wurde der Kindergarten explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt. Er wurde damit Teil der Bündner Volksschule, welche die Zeitspanne vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe I umfasst. In Graubünden war das noch ungewohnt, obwohl damals schon der Beruf der Kindergartenlehrperson an der Pädagogischen Hochschule studiert und mit einem Bachelor abgeschlossen wurde.
Vermutlich um das Geschäft nicht zu überladen, gelang 2013 die Gleichstellung des Kindergartens mit den übrigen Volksschulstufen nicht. Immerhin wurde von Regierungs-rat Jäger in Aussicht gestellt, dass dies bei der nächsten Schulgesetzrevision nachgeholt würde. Defizite gab es bei den Löhnen (zu tief), bei der Klassenleitung (fehlende Lektion), bei der Arbeitszeitenregelung (Stunden statt Lektionen) und beim fehlenden Obligatorium.
Leider dauert es bis zur aktuellen Schulgesetzrevision noch sehr lange. Zu lange für die Geschäftsleitung LEGR. Am meisten störte die rekordverdächtig tiefe Besoldung der Kindergartenlehrpersonen, so dass der LEGR sich entschloss, zusammen mit der Frauenzentrale Graubünden wegen Diskriminierung eines Frauenberufes beim Ver-waltungsgericht zu klagen.
Die Diskriminierungsklage wurde im Frühling 2021 vom Verwaltungsgericht in einem mangelhaften Urteil abgewiesen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden stützte sich bei seinem Urteil ausschliesslich auf eine von den Gemeindepräsi-dent:innen während des Gerichtsverfahrens erstellten, fehlerhaften Funktionsbe-wertung. Es war ein Parteigutachten. Nach sorgfältigem Abwägen hatte sich die Geschäftsleitung LEGR entschlossen, auf einen Weiterzug zu verzichten und voll auf den politischen Weg zu setzen. Denn die Teilrevision des Schulgesetzes schien sich zu nähern.
Der eingeschlagene Weg hat sich gelohnt. In der vom Grossen Rat am 5. Dezember 2024 beschlossenen Teilrevision ist nun der Kindergarten den anderen Schulstufen gleichgestellt worden. Wir sind glücklich darüber. Insbesondere die Fraktionskommission Kindergarten und die Mitglieder der Fraktion, die Geschäftsleitung LEGR und die Schulhausdelegierten haben einen langen und zähen Kampf um Gerechtigkeit hinter sich. Die Freude ist gross.