AustrittAustritte (z.B. bei Pensionierung, Kantonswechsel, Berufsaufgabe) sind jeweils auf Ende August möglich und müssen schriftlich oder per Email der Geschäftsstelle rechtzeitig mitgeteilt werden. Kündigungen per Email sind nur gültig mit Bestätigung durch die Geschäftsstelle.
Die Geschäftsleitung LEGR empfiehlt eine Umwandlung der Mitgliedschaft in eine Passivmitgliedschaft. So können Sie weiter von den Vergünstigungen profitieren.